Die Vermittlung von Patienten mit der Diagnose „Abhängigkeitserkrankungen" erfolgt
überwiegend durch
- ambulante Suchtberatungsstellen
- Fachambulanzen
- Gesundheitsämter bzw. Sozialdienste von Kostenträgern
- Kliniken und Betrieben
Patienten mit Psychosomatischen Störungen werden u.a. durch
- niedergelassene Ärzte
(Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen, Psychiater / Psychotherapeuten)
- ärztliche Dienste eines Leistungsträgers oder Krankenhauses und durch
- Fachambulanzen und (Sucht-)beratungsstellen
vermittelt.