Zur Aufnahme benötigen Sie
- einen aktuellen Arztbericht
- die Zusage eines Kostenträgers
- den Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle
(bei Diagnose „Abhängigkeitserkrankung")
Liegen die Aufnahmeunterlagen, Vorbefunde sowie die Kostenzusage vor, teilen wir den Patienten einen Aufnahmetermin mit. Fragen zum Aufnahmeverfahren beantwortet das Aufnahmesekretariat der Klinik.
Beim Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung ist der Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle wichtig, die es flächendeckend in allen Städten und Landkreisen gibt. Die Suchtberatungsstellen leiten nicht nur die formalen Schritte ein, die für eine Therapie notwendig sind, sondern bereiten die zukünftigen Patienten auch auf ihren Aufenthalt bei uns vor. Betroffene mit einer psychosomatischen bzw. neurotischen Erkrankung und gleichzeitigem Alkohol- und / oder Medikamentenproblem sollten sich ebenfalls an eine Suchtberatungsstelle wenden.
Anschriften von Beratungsstellen erhält man entweder bei den Trägern der Beratungsstellen (Caritas, Diakonisches Werk und die Arbeiterwohlfahrt oder ein Verein) oder beim örtlichen Gesundheitsamt. Zur Vermittlung in unsere Klinik wenden Sie sich bitte an die Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe. Diese finden Sie unter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Interessierte Patienten sind herzlich eingeladen, unsere Klinik vorab zu besichtigen, um die Entscheidung zur Therapie vorzubereiten. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Besuchstermin mit unserer Mitarbeiterin aus der Öffentlichkeitsarbeit.