Therapieziele
Der Rehabilitationsauftrag besteht bei rentenversicherten Patienten darin, die Erwerbsfähigkeit
wiederherzustellen bzw. dem Verlust der Erwerbsfähigkeit vorzubeugen.
Bei Patienten, die über die Krankenversicherung zu uns kommen, steht die Beseitigung
von Teilhabestörungen im Alltag im Zentrum der Rehabilitation. Übergeordnetes Ziel
der Therapie ist es, die eigenen Möglichkeiten der Patienten zu fördern, mit ihren
körperlichen, seelischen und sozialen Problemen besser umgehen zu können.
Bei der Behandlung von psychosomatisch oder psychisch erkrankten Patienten ist es
wichtig, die Motivation für eine aktive Gestaltung der Therapie im Sinne der Eigenverantwortung
zu fördern, indem die störungsbedingte Selbst- und/oder Fremdentwertungstendenz
gemindert und die Krankheitseinsicht sowie die Fähigkeit, Verständnis für und Kontrolle
über die individuelle Symptomatik und deren Folgen zu erlangen, erhöht werden.
Patienten mit einer zusätzlichen Suchtproblematik sollten nach dem Erkennen und
Akzeptieren ihrer Abhängigkeit die Notwendigkeit lebenslanger Abstinenz im Zusammenhang
mit einer neuen Sinnfindung zu verstehen und in die Tat umzusetzen lernen.
Die Behandlungsziele werden individuell festgelegt und während der Behandlung immer
wieder überprüft und gegebenenfalls verändert.